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   RG, 28.10.1912 - VI 122/12   

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https://dejure.org/1912,429
RG, 28.10.1912 - VI 122/12 (https://dejure.org/1912,429)
RG, Entscheidung vom 28.10.1912 - VI 122/12 (https://dejure.org/1912,429)
RG, Entscheidung vom 28. Oktober 1912 - VI 122/12 (https://dejure.org/1912,429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Muß sich ein Hypothekengläubiger, der in der Zwangsversteigerung ausgefallen ist und seinen früheren Beauftragten, von dem er durch unrichtige Angaben zur Beleihung des Grundstücks bestimmt worden war, auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, den ihm aus der Erstehung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 80, 155
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 02.10.1986 - III ZR 93/85

    Berechnung des Schadens bei rechtswidriger Versagung des Zuschlags zu Gunsten des

    Liegt es aber so, dann stellte der Vermögenszuwachs einen anrechenbaren Vorteil dar (vgl. Senatsurteil vom 9. Januar 1961 - III ZR 174/95 = WM 1961, 449, 450 = VersR 1961, 368, 369; vgl. auch RGZ 80, 155, 161 f.).
  • BGH, 19.09.1980 - V ZR 51/78

    Fehlen einer zugesicherte Eigenschaft - Ausgleich des Schadens - Erlös aus einem

    Die Frage, ob ein mit dem Schadensereignis in ursächlichem Zusammenhang stehender Vorteil durch späteren Weiterverkauf auf den Schaden angerechnet werden kann (vgl. zum Vorteilsausgleich allgemein Senatsurteil vom 16. Mai 1980 - V ZR 91/79 ", zum Abdruck in der Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofes vorgesehen), hängt vornehmlich davon ab, ob der Geschädigte entsprechend dem in § 254 BGB zum Ausdruck kommenden Gedanken verpflichtet ist, sich im Rahmen seiner persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse mit zumutbarem Arbeitsaufwand und bei zumutbarem Risiko um Vorteile zu bemühen (vgl. RGZ 80, 155; Hermann Lange, JuS 1978, 649, 653 unter VI).
  • OLG Köln, 19.12.2000 - 22 U 144/00

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH bei Bekanntwerden einer rechnerischen

    Zwar kann im Einzelfall von der Anrechnung eines Vorteils abzusehen sein, der einem Geschädigten daraus erwächst, daß er eine Sache in der Zwangsversteigerung unter Wert ersteigert (vgl. RGZ 80, 155, 159 ff.; Palandt-Heinrichs a.a.O. Rdn. 130).
  • BGH, 20.10.1955 - II ZR 196/54

    Rechtsmittel

    Aber auch ohne diese Bedenken ist dem Geschädigten nicht zuzumuten, dem Schädiger zuliebe Geldopfer zu erbringen; der Geschädigte ist in diesem Falle ebensowenig verpflichtet, das ihm vom Schädiger vorenthaltene Geld von dritter Seite durch Kreditoperationen zu beschaffen, die stets mit Aufwendungen verknüpft sind (RG Recht 1912 Nr. 1440; RGZ 80, 155 [161]).
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